Nach intensiven Beratungen in den Fraktionen und den Ausschüssen hat der Stadtrat am 19.12.2024 den Haushaltsplan samt Stellenplan und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 beschlossen. Damit kann die Stadtverwaltung gleich mit dem Beginn des neuen Jahres neue Aufträge erteilen, um die zahlreichen wichtigen Aufgaben und Projekte der Stadt zu bearbeiten. Trotz angespannter Haushaltslage konnten die vielen freiwilligen Leistungen und in vielen Bereichen hohen Standards weitestgehend erhalten bleiben, um Borgholzhausen für seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert zu gestalten.
Die Haushaltsreden der Fraktionen sind dem Protokoll der Sitzung vom 19.12.24 im Ratsinformationssystem beigefügt. Der Haushaltsplan der Stadt ist erneut volldigital und interaktiv dargestellt und über den Link (sh. unten) aufrufbar. Mit seinen zahlreichen Diagrammen und Kennzahlen und der leichten Navigation per Mausklick erleichtert er das gezielte Auffinden von Informationen. Die Wirtschaftspläne von Wasserwerk und Abwasserbetrieb sind als Anlage zum Haushaltsplan ebenfalls dort zu finden.
Zahlreiche Änderungen gab es bei den Steuern und Gebühren. Um nach der Grundsteuerreform Steuereinnahmen in ähnlicher Höhe wie 2024 zu erzielen, war eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 706 v.H. erforderlich. Die Hebesätze für Grundsteuer A (259 v.H.) und für die Gewerbesteuer (416 v.H.) blieben konstant. Für Restmüll fällt ab 01.01.2025 pro Liter eine Gebühr von 2,50 € an, für Kompost beträgt die neue Gebühr 0,90 € pro Liter. Bei den Straßenreinigungsgebühren gibt es aufgrund diverser Kostensteigerungen eine Erhöhung auf 1,25 € je Frontmeter.
Die seit dem 01.01.2023 geltende Wasserverbrauchsgebühr von 2,63 €/m³ kann aufgrund von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren auf 2,44 €/m³ gesenkt werden.
Die Gebühren für das städtische Abwasser müssen aufgrund von zahlreichen notwendigen Investitionen und steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten im Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden. Ab 01.01.2025 gelten folgende neuen Gebührensätze:
- Schmutzwassergebühr: 4,55 €/m³ (bisher 4,04 €/m³
- Niederschlagswassergebühr: 1,15 €/m² (bisher 0,94 €/m²)
- Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen: 50,15 €/m³ (bisher 50,59 €/m³)
- Gebühr für das Auspumpen und das Abfahren der Inhaltsstoffe aus abflusslosen Gruben: 23,79 €/m³ (bisher 23,87 €/m³)