„NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige und Gründer startet
Ab sofort können Anträge für die Soforthilfen von Land und
Bund auf dem Informationsportal www.wirtschaft.nrw/corona gestellt werden. Dort
finden Sie zudem eine Übersicht über Ansprechpersonen und
Finanzierungsinstrumente.
Darüber hinaus stellt die proWirtschaft GT als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises unter www.prowi-gt.de Informationen für
Gewerbetreibende und Freiberufler zur Corona-Thematik bereit. Zusätzlich ist
eine Corona-Hotline unter den Telefonnummern 05241 851409 und 05241
851023 erreichbar (auch am 28. und 29. März von 8 bis 17 Uhr).
Viele Kleinunternehmen und Soloselbständige leiden derzeit unter massiven Umsatzeinbrüchen und Auftragsstornierungen. Sie wissen nicht, wie sie laufende Betriebskosten wie Mieten und Leasingraten oder Kreditraten bezahlen sollen. Daher haben Bund und Land das umfangreiche Unterstützungsangebot um Soforthilfen für Kleinbetriebe und Selbstständige ergänzt, damit sie finanzielle Engpässe überwinden und Arbeitsplätze erhalten können.
Das Soforthilfeprogramm Corona
des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro
bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf
und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50
Beschäftigten mit 25.000 Euro.
Als Voraussetzung muss das Unternehmen vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein und in Folge der
Corona-Krise:
- haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
- oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen
Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für
Betriebsräume, Leasingraten),
- Oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.